Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Lieferbedingungen

1. Lieferung

Lieferung erfolgt nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen, sei es durch mündliche Abmachungen oder bei Auftragserteilung seitens der Besteller genannte, den vorliegenden widersprechende Bedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schrift-lichen Bestätigung des Lieferers.

2. Lieferfrist

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind stets unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen oder dergl., auch in der Person des Lieferanten des Verkäufers, entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferpflicht. Der Käufer ist nicht berechtigt, für verzögerte Lieferungen irgendwelche Schadenersatzansprüche oder Vertrags-strafen geltend zu machen. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemes-sene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat.

3. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Waren den Transporteur (Post, Bahn, Spediteur) auf den Besteller über. Versicherung wird auf Wusch des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4. Preis- und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetz-lichen Mehrwertsteuer und wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Euskirchen bzw. ab Werk, aus-schließlich Verpackung. Die für den Transport benötigte Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und wird, wenn nicht auf der Rechnung anders vermerkt, nicht zurückgenommen. Mündlich mit uns, mit unseren Ver- tretern bez. Vertretungen vereinbarte Preise und Ab-machungen bedürfen unserer besonderen schriftlichen Bestätigung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen, abzüglich 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto zahlbar. Die Gewährung von Skonto setzt voraus das keine fälligen Rechnungen offen stehen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 1% Zinsen / Monat ab Fälligkeit zu berechnen. Bei Wechselzahlungen gehen die Diskont- und Wechselspesen zu Lasten des Käufers. Im Falle des Zahlungsverzuges werden für jeden an- gefangenen Monat die von Banken in Anrechnung kommenden Zinsen für Kredite berechnet. Gegen die An-sprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

5. Gewährleistung

Rückgaberecht: Mängelrügen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Beanstandete Lieferungen sind auf unser Verlangen an uns zurückzusenden oder zur Prüfung an Ort und Stelle zur Verfügung zu halten. Bei begründeter Beanstandung gehen die Kosten zu unseren Lasten. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung ist Veräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Weitergehende Verfügungen, insbesondere Verpfändungs- oder Sicherungsüber- eignungen sind nicht gestattet. Pfändungen der Vor-behaltswaren sind uns unverzüglich unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokoll bekannt zu geben. Die aus einer Veräußerung oder einem sonstigem Rechts- grund bezüglich der Vorbehaltsware entsehenden For-derungen tritt der Besteller sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen Ihn für diesen Fall, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnungen in eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugs- ermächtigung kann von uns nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem Ver- halten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltswaren zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Be-stellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltswaren unsererseits liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Zahlungsverzug

Ist der Käufer mit seiner Zahlung im verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die eine Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so ist der Verkäufer vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Auch kann er jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktre- ten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers oder ändern sich dessen rechtlichen Verhältnisse, so kann der Verkäufer Sicherheitsleistungen verlangen oder, falls solche verweigert werden, vom Vertrag zurücktreten; das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über den Käufer.

8. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 9. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, Euskirchen, als vereinbart. Erfüllungsort ist Euskirchen.